Eine dokumentierende Online-Berichterstattung über ein Gerichtsverfahren ist grundsätzlich zulässig,
wenn lediglich wahre Tatsachen behauptet werden. Auch Äußerungen, die Kritik enthalten und deutlich machen, dass der Autor die zu seinen Lasten ergangene Entscheidung für nicht zutreffend hält, sind in der Regel möglich. Es handelt sich dabei nämlich nur um eine Stellungnahme zum Verfahren. Enthält die justizkritische Berichterstattung Begriffe wie „Zensurverfahren“ muss dies als Meinungsäußerung gewertet werden und ist von dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung geschützt. Dass es sich um eine Dokumentation eines Gerichtsverfahrens handeln soll, kann insbesondere daraus geschlossen werden, dass eine sehr verkürzte Zusammenfassung des Verfahrens verfasst wurde. (KG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009 – Az. 9 W 158/09)