Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte Urmann+Collegen verschickt aktuelle (Anf. Dezember 2013) Abmahnungen im Namen der „The Archive AG„, Blumenweg 3a, 8303 Bassersdorf, Schweiz.
Der Vorwurf lautet diesmal nicht, dass urheberrechtlich geschütztes Material in P2P-Netzwerken angeboten wurde, sondern dass geschützte Filme als Stream genutzt wurden. Solche angeblich illegalen Streming-Dienste sind z.B. die Angebote auf www.kinox.to – für die uns bislang keine Abmahnungen bekannt sind.
Die Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte betreffen die Pornoseite www.redtube.com und den dort angeblich zu findenden Film „Amanda´s secrets„.
Die Abmahnungen sind in mehrfacher Hinsicht fragwürdig, aber auch rechtlich nicht uninteressant:
1. Der Schaden wird recht übersichtlich mit 15,50 EUR beziffert – wohl bezogen auf den Verkaufspreis einer durchschnittlichen DVD. Allerdings bleibt fraglich, ob der genannten Film tatsächlich verkauft wird und wenn für wie viel…
2. Das Vergleichsangebot der Rechtsanwälte U + C beträgt 250,- EUR. Der Betrag ergibt sich fast ausschließlich aus den Kosten der Ermittlung und Rechtsverfolgung.
3. Die vorgeschlagene Unterlassungserklärung ist nach unserer Einschätzung so schon gar nicht zutreffend, enthält eine rechtlich nicht notwendige Verpflichtung zur Kostentragung und sollte auf keinen Fall in dieser Form abgegeben werden.
4. Am Interessantesten ist allerdings die Frage, ob die Nutzung von Streaming-Portalen überhaupt rechtswidrig ist. Hier gehen auch die Meinungen in der juristischen Fachwelt auseinander. In jedem Fall wird man jeden Einzelfall konkret prüfen müssen, den letztlich wird darauf abzustellen sein, ob für den Nutzer offensichtlich war, dass es sich um ein illegales Angebot handelt. Davon wird man wohl ausgehen müssen, wenn große Kinoproduktionen, die aktuelle noch im Kino laufen, online kostenlos als Stream angeboten werden und die entsprechende Top Level Domain (etwa .to) auf ein Land verweist, zu welchem die größeren Kulturnationen keine all zu intensiven juristischen Beziehungen unterhalten.
Im Fall von „Amanda´s secrets“ ist höchst fraglich, ob das Angebot als offensichtlich illegal einzustufen ist. Es ist allgemein bekannt, dass im Internet allerhand pornografisches Filmmaterial kostenlos erhältlich ist, warum also nicht auch dieser Film.
5. Wir gehen davon aus, dass die Abmahner und deren Anwälte bewusst pornografisches Material für die Abmahnungen, um den „Scham-Faktor“ für sich zu nutzen. Man hofft darauf, dass die Abgemahnten lieber die 250,- EUR zahlen als zum Rechtsanwalt zu gehen und sich wegen illegalem Pornokonsum beraten zu lassen. Fallen Sie darauf nicht herein!
6. Was ist bei Erhalt einer Abmahnung zu tun?
Unser Rat: Wenn Sie sicher gehen wollen, wenden Sie Sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Urheberrecht / Gewerblicher Rechtsschutz. Durch Abgabe einer wirksamen aber eingeschränkten Unterlassungserklärung könnte das Prozessrisiko deutlich reduziert werden. Das wird aber Kosten auslösen, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf 169,50 EUR zzgl. MWSt belaufen.
Sie können auch abwarten, ob und wie die Gegenseite die Angelegenheit weiter verfolgt. In der Regel wird es weitere außergerichtliche Schreiben geben, in denen gerichtliche Schritte angedroht werden – sicher können wir das aber natürlich nicht sagen. Es ist rechtlich auch möglich, dass gegen Sie ohne weitere Warnung eine einstweilige Verfügung erwirkt und ein kostspieliges Haupsacheverfahren eingeleitet wird – uns ist ein solches Vorgehen aber bislang nicht bekannt geworden.
Ob Sie bereit sind, das Risiko einzugehen, müssen Sie an dieser Stelle selbst entscheiden. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie Sich gerne an uns wenden. Allerdings bitten wir um Verständnis dafür, dass weitere Beratungen – auch telefonisch – nicht kostenlos erfolgen können.