Wird ein Foto innerhalb einer privaten eBay-Auktion unerlaubt genutzt, so hat der Geschädigte einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 300 €. Die Höhe der Summe setzt sich aus 150 € Lizenzschaden und 100 % Verletzerzuschlag zusammen.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt war der Kläger ein Fotograf, der gegen den Beklagten vorging, da dieser für eine private eBay-Auktion ein Bild des Fotografen verwendet hat.

Das Oberlandesgericht Braunschweig gab dem Kläger Recht und sprach ihm einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 300 € zu.

Zudem hatte der Kläger noch einen Unterlassungsanspruch mit einem Streitwert in Höhe von 6000 € geltend gemacht. Das Oberlandesgericht Braunschweig sprach dem Kläger zwar einen Unterlassungsanspruch zu, jedoch lediglich in Höhe von 300 €, da generalpräventive Aspekte nicht mit einbezogen werden dürfen. Folglich ist ein streitwert in Höhe von 300 € verhältnismäßig und angemessen.

(OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.11 – 2 W 92/11)