Anwalt für Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist Teil des Bereichs „Gewerblicher Rechtsschutz„, zu dem auch das Kartellrecht, das Markenrecht und das Urheberrecht gehört.
Das Wettbewerbsrecht enthält die „Spielregeln“ für die wirtschaftliche Tätigkeit auf dem freien Markt und sorgt dafür, dass die Gebote der Faierness eingehalten werden.
Unlautere Geschäftspraktiken wie irreführende Werbungen, die Verletzung von Vorschriften zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils, die Ausnutzung von Marktmacht oder das Aufstellen unzutreffender Behauptungen über Mitbewerber sind dennoch keine Seltenheit.
Wettbewerbsrecht in unserer Beratungspraxis
Bewusste oder versehentliche Verletzungen von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sind Teil der wirtschaftlichen Tätigkeit und gehören zum Alltag unserer Beratung.
Hierzu zählen Massenverstöße wie z.B. falsch Angaben bei der Widerrufsbelehrung, im Impressum, in Werbeanzeigen und dergleichen. Aber auch bei der Durchführung von Gewinnspielen, PR-Events, der Gestaltung von Werbeanzeigen und vielen sonstigen zur Kundengewinnung eingesetzten Maßnahmen spielen wettbewerbsrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle.
Große Dynamik im Wettbewerbsrecht
Die Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht ist inzwischen sehr umfangreich und leider auch unübersichtlich.
Auch die gesetzlichen Grundlagen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder die europäischen Leitlinien für vertikale Beschränkungen und ähnliche Regelungen, werden häufig überarbeitet. Gerade in den Bereichen, die auch die Geschäftstätigkeit im Internet betreffen, ist es selbst für Fachleute schwierig, mit der Entwicklung Schritt zu halten und die jeweils aktuellen Urteile und Entscheidungen in der Beratungspraxis zu berücksichtigen.
Wir schützen Ihre Rechte außergerichtlich durch Abmahnung, Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung oder Abgrenzungsvereinbarung; wenn nötig, schnell und effektiv auch gerichtlich per einstweiliger Verfügung.
Während Sie sich auf Ihre Geschäftstätigkeit konzentrieren, recherchieren wir für Sie vorsorglich die von Ihnen gewünschten Marken und Firmierungen und lassen diese weltweit schützen. Gerne unterstützen wir Sie auch proaktiv, um Ihnen pragmatische und kreative Handlungsspielräume zur Realisierung Ihrer wirtschaftlichen Ziele zu eröffnen.
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Haben Sie eine Abmahnung wegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten erhalten?
Wir vertreten und beraten Unternehmen nach Erhalt einer Abmahnung.
Derartige Abmahnungen, mit der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sollten stets ernst genommen und nicht ignoriert werden. Wird auf eine Abmahnung nicht reagiert, können die durch eine nachfolgende einstweilige Verfügung oder ein Klageverfahren verursachten Kosten auch bei scheinbar geringfügigsten Verstößen extrem hoch werden.
Schnelle Reaktion auf wettbewerbsrechtliche Abmahnung wichtig
Um auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung richtig reagieren zu können, ist es zunächst wichtig, die von dem Anspruchssteller gesetzten Fristen zu beachten. Nur eine fristgerechte Reaktion verhindert, dass der Anspruchssteller gerichtliche Schritte mit möglichen negativen Kostenfolgen einleitet. Zudem kann ein Rechtsanwalt im Falle einer berechtigten Abmahnung, eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, welche für den Abgemahnten meist kostengünstiger ist, als ein Rechtsstreit.
Abwehr von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber
Andererseits ist die Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz das probate Mittel, um Mitbewerber auf Wettbewerbsverstöße hinzuweisen und ein Unterlassen solcher Handlungen herbeizuführen.
Aufgrund der vielfältigen außergerichtlichen Reaktionsmöglichkeiten –sowohl bei der Erteilung als auch nach dem Erhalt einer Abmahnung – und wegen der prozessualen Besonderheiten des Wettbewerbsrechts, sollte hier die Beratung nur durch spezialisierte Rechtsanwälte erfolgen. Wir können dies sicherstellen, da wir mit Herrn RA Meyer als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz über einen ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts verfügen.
Ihr Ansprechpartner für Gewerblichen Rechtsschutz
Sprechen Sie mit uns. Wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin oder beraten Sie direkt am Telefon.
Alexander Meyer
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Urheberrecht
- Presse- und Medienrecht sowie Persönlichkeitsrechte
- Wettbewerbsrecht
- Marken- und Kennzeichenrecht
- IT-Recht und Datenschutzrecht
Thorsten Koerl
Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten:
- Marken- und Kennzeichenrecht
- Design- und Geschmacksmusterrecht
- Lizenz- und Entwicklungsverträge (Patente, Marken, Designs, Software etc.)
- Wettbewerbsrecht
- Urheberrecht
Kontaktieren Sie uns!
Rufen Sie an, laden Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung auf unseren Server oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf. Wenn Sie ohne eigene E-Mail-Adresse eine Nachricht an uns senden wollen, nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
Kontakt:
Rechtsanwalt Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - awb47
Zeuggasse 7
D-86150 Augsburg
Rechtsanwalt Thorsten Koerl
anwaltsbüro47 - awb47
Zeuggasse 7
D-86150 Augsburg
Phone: +49-821-3499550
Fax: +49-821-3499551
E-mail: kontakt@awb47.de