Anwälte fürs Arbeitsrecht in Augsburg
Ihre Anwälte für
Arbeitsrecht
Unsere Fachanwälte unterstützen Sie bei Ihren Anliegen zum Thema Arbeitsrecht.
Spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
Adam Cofala
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Alexander Meyer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunktthemen im Arbeitsrecht:
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu einigen Themen, die in der täglichen Beratungspraxis des Arbeitsrechts immer wieder eine besonders wichtige Rolle spielen.
Arbeitszeugnis
Ob und inwieweit ihr Arbeitszeugnis zulässig ist und was es aussagt, kann Ihnen RA Alexander Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht sagen.
Grundsätzlich sollte zunächst jedoch klar gestellt werden, dass ein Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf ein angemessenes Arbeitszeugnis hat, bis zu einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Dabei kann der Arbeitnehmer grundsätzlich zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Arbeitszeugnis wählen. Anspruch auf zwei Zeugnisse, von jeder Art eines, hat er allerdings nicht!
Inhalt des Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss selbstverständlich der Wahrheit entsprechen und einen klar verständlichen Stil haben. Allerdings ist der Grundsatz der wohlwollenden Zeugniserteilung zu beachten, was nicht heißt, dass hier „gelogen“ werden darf. Vielmehr ist damit gemeint, dass der Arbeitnehmer sich bemühen soll, möglichst objektiv zu schreiben. Etwaige subjektive Voreingenommenheit ist zurückzuhalten, das für die Leistung des Arbeitnehmers Charakteristische ist darzustellen und das eben in rücksichtsvoller Art und Weise.
Tabus im Arbeitszeugnis
RA Alexander Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät Sie über alle Fragen hinsichtlich Ihres Arbeitszeugnisses und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.
Das Recht auf Urlaub
Von den Regelungen im BUrlG kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag kann immer dann von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden, wenn und soweit die Vereinbarungen für den Arbeitnehmer günstig sind. Ungünstige Urlaubsregelungen dagegen können im Arbeitsrecht nur innerhalb eines Tarifvertrags und nur unter den Voraussetzungen des § 13 BUrlG vereinbart werden. Daneben müssen einige Sondervorschriften beachtet werden, unter anderem für Jugendliche, Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub oder in Elternzeit, behinderte Menschen und Wehr- oder Zivildienstleistende.
Der Mindesturlaubsanspruch
Der Urlaubszeitpunkt
Gegenseitige Rücksichtnahme
Im Ausnahmefall kann sich ein Arbeitnehmer seinen Urlaub auch ausbezahlen lassen, jedoch soll der Urlaub nach dem Grundsatz des Gesetzes aber tatsächlich genommen werden. Bei längerer Krankheit, die verhindert, dass der Urlaub genommen werden kann, verfällt dieser jedoch nicht, was der EuGH mit seinem Urteil vom 20.01.2009 eindeutig entschieden hat.
RA Alexander Meyer als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Arbeitsrecht, insbesondere auch rund ums Urlaubmachen, so dass Ihren Ferien nichts mehr im Weg stehen sollte!
Mobbing am Arbeitsplatz
Die Täter und Opfer sind dabei so unterschiedlich wie die Methoden des Mobbings.
Häufig werden falsche Tatsachen verbreitet, sinnlose Arbeitsaufgaben erteilt, Gewalt angedroht oder die verrichtete Arbeit ständig kritisiert. Mobbing hat weitreichende negative Folgen für die Gesundheit sowie für die berufliche und private Situation des Opfers. Hierzu gehören insbesondere Minderleistung, Fehlzeiten und der Verlust an Lebensqualität. In vielen Fällen gehen die Folgen des Mobbings jedoch über dies hinaus und es können auch massive gesundheitliche Folgen eintreten.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat demnach bei Bekanntwerden von Mobbingfällen die Pflicht Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei kann er sich maßgeblich am Katalog des § 4 Abs.1 Nr.1 BeschäftigtenschutzG, der ausdrücklich zwar nur den Bereich der sexuellen Belästigung meint, orientieren. Auch ein Betriebsrat kann derartige Maßnahmen vom Arbeitgeber verlangen.
Schutz gegen Mobbing
Bei Mobbingfällen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht RA Alexander Meyer.
Kündigung des Arbeitsvertrags
Kündigungsschutz
Betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung
Für betriebsbedingte Kündigungen, beispielsweise wegen der schlechten Auftragslage, wurden im KSchG bestimmte Auswahlverfahren festgesetzt. Die Beurteilung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Kündigung erfordert die Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen ebenso wie die dazugehörige Rechtsprechung.
Des Weiteren ziehen Kündigungen meist Folgeprobleme nach sich. Nicht genommene Urlaubstage, Arbeitszeugnisse und deren Formulierung, ausstehende Lohnzahlungen, etwaige Abfindungen.
In diesen Fragen hilft Ihnen unser Ansprechpartner RA Alexander Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit einer kompetenten Beratung weiter und hilft Ihnen gegebenenfalls Ihre Ansprüche durchzusetzen – egal ob sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.
Befristung
Ende ohne Kündigung
Wenn der Arbeitgeber bestreitet, dass die Befristung unwirksam war, muss der Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht erheben. Dazu muss er die Feststellung beantragen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehe, sog. Entfristungsklage. Hierfür ist eine Drei-Wochen-Frist zu beachten, die ab Beendigung der Befristung läuft.
Die Klage kann aber auch schon vor Auslaufen des Arbeitsverhältnisses erhoben werden. Voraussetzung ist, dass das vereinbarte Ende absehbar ist.
Befristung mit oder ohne Grund?
Oft kommt es zu Problemen mit Befristungen in folgenden Situationen:
➔ Vereinbarung einer Befristung im Anschluss an ein Probearbeitsverhältnis (faktische Verlängerung der Probezeit)
➔ Anschlussbefristung oder Kettenbefristung, d.h. Abschluss mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse hinter einander
➔ Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses nach Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
➔ Vereinbarung einer befristeten Weiterbeschäftigung für die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens (Prozessarbeitsverhältnis)
Zur Klärung dieser und weitere Fragen steht Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, RA Alexander Meyer, gerne zur Verfügung.
Aufhebungsvertrag
Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung zwischen den Parteien gibt es verschiedene Punkte, auf die besonders geachtet werden muss. Neben drohender Sperrzeit, Ruhezeit, Anrchnung von Abfindung und sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen bei Fehlern gibt es eine Vielzahl anderer Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen die Auswirkungen gut bedacht werden müssen.
Für diese und weitere Fragen steht Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, RA Alexander Meyer, gerne zur Verfügung.
Abfindung
Nur ausnahmsweise ein Anspruch auf Abfindung
Eine Abfindung muss also auch im Arbeitsrecht eine besondere Rechtsgrundlage haben. Dies kann etwa einen Sozialplan, eine Aufhebungsvereinbarung, einem Tarifvertrag, eine gerichtlichen Festsetzung nach einer Auflösungsentscheidung oder eine gerichtlichen Festsetzung eines Nachteilsausgleichs sein.
Wie berechnet sich eine Abfindung?
Wenn Sie Ihre einen Anhaltspunkt dafür haben wollen, wie hoch eine Abfindung in Ihrem Fall sein könnte, dann empfehlen wir diesen Online Rechner zur Berechnung einer Abfindung (Abfindungsrechner).
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen mit Abfindung
Abmahnung
Verhaltensbedingte Kündigung erst nach Abmahnung
Wie reagiert man auf eine Abmahnung?
Populäre Rechtsirrtümer bei Abmahnungen
➔ Welchen Inhalt muss die Abmahnung haben?
➔ Muss eine Abmahnung innerhalb bestimmter Fristen nach der Pflichtverletzung ausgesprochen werden?
➔ Muss die Abmahnung nach Ablauf bestimmter Zeiten aus der Personalakte entfernt werden?
Für diese und weitere Fragen steht Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, RA Alexander Meyer, gerne zur Verfügung.
Informationen zur Arbeitsrechtlichen Abmahnungen finden Sie auch auf dieser Seite: www.abmahnung.org
Arbeitsvertrag
Es bedarf zu seiner Wirksamkeit keiner schriftlichen Vereinbarung. Allerdings schreibt das Nachweisgesetz in § 2 NachwG vor, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat.
Über viele Aspekte, die bei einem Arbeitsvertrag eine Rolle spielen, finden sich brauchbare Informationen im Internet, etwa auf www.arbeitsvertrag.org.
Generell ist zu beachten, dass aufgrund der sich ständig ändernden Rechtsprechung zu arbeitsvertraglichen Regelungen dringend zu empfehlen ist, eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmen zu lassen und nicht auf ein Vertragsmuster aus dem Internet oder womöglich nicht mehr aktuelle Informationen zu vertrauen.
Kurzvideos zu Kündigung, Abfindung und mehr:
60 Sekunden müssen reichen. Die häufigsten Fragen zu Abfindung, Kündigung und Co. in maximal 60 Sekunden auf unserem YouTube und TikTok-Kanal. Regelmäßig neue Beiträge rund um das Arbeitsrecht.
Das sagen unsere Mandanten:
Schließen Sie sich 10.000 zufriedener Mandanten an und vertrauen auch Sie unserer Expertise!
"Ich habe zum Thema Resturlaub bei eigener Kündigung fragen gehabt und Herr Meyer hat mich in einem sehr lockeren, kostenlosen Telefonat top beraten. Wenn ich in meinem Fall einen Anwalt hinzu ziehen muss wird es Herr Meyer sein. Vielen Dank und liebe Grüße nach Augsburg"
Benjamin Schäfer
"Herr Cofala hat sich mit sehr positivem Ausgang um meinen (Arbeitsrecht-) Fall gekümmert.
Vielen Dank! Wenn es nicht einen Rechtsstreit voraussetzen würde, würde ich an dieser Stelle “gerne wieder“ schreiben."
Heike W.
"Herr Meyer hat mich super beraten und mir unheimlich geholfen. Sehr freundlich und professionell, menschlich noch dazu toll!!"
Alice Stapp
"Ich möchte mich auch noch einmal auf diesem Wege recht herzlich für die kompetente Beratung bedanken. Ich habe mich sowohl fachlich als auch menschlich sehr gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt! Vielen Dank Herr Zipp!"
Anna Assavolyuk
Häufig gestellte Fragen
Die FAQ's zum Thema Arbeitsrecht:
Ich wurde abgemahnt / gekündigt, wie bekomme ich kostenlos Hilfe?
Wenn Sie abgemahnt oder gekündigt wurden empfehlen wir Ihnen kostenfrei Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen. Unter der 0821 999 84 990 erhalten Sie sofort eine kostenfreie Einschätzung.
Kann ich kostenlos mit einem Anwalt für Arbeitsrecht sprechen?
Ja, beim anwaltsbüro47 ist das möglich! Unter der 0821 999 84 990 erreichen Sie direkt einen Anwalt fürs Arbeitsrecht – komplett kostenfrei und unverbindlich!
Wo finde ich eine kostenlose Hotline fürs Arbeitsrecht?
Unter der 0821 999 84 990 erreichen Sie direkt einen Anwalt fürs Arbeitsrecht. Der Anruf ist komplett kostenfrei und unverbindlich. Sie sprechen direkt mit einem Anwalt.
Spreche ich bei der Hotline direkt mit einem Anwalt?
Ja, das ist richtig! Sie erreichen direkt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Kein vorgeschalteter Telefoncomputer, kein Call-Center, kein Sekretariat.
Was ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und was zeichnet ihn als solchen aus?
Den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht” darf nur derjenige Rechtsanwalt führen, der bereits mindestens 3 Jahre berufstätig ist und besondere praktische und theoretische Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet nachgewiesen hat.
Die theoretischen Kenntnisse, die zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung nachgewiesen werden müssen sind detailliert geregelt. Diese Kenntnisse müssen die durch Studium und Referendariat und die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse im Arbeitsrecht erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen Fachanwaltslehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden und drei schriftlichen Prüfungen umfasst.Die Voraussetzungen zur Führung des Titels Fachanwalt sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
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