Anwälte für Familienrecht und Erbrecht in Augsburg
Ihre Anwälte für
Erb- & Familienrecht
Unsere Fachanwälte unterstützen Sie bei Ihren Anliegen zum Thema Erb- und Familienrecht.
Besondere Schwerpunkte in unserer Familienrechtlichen Beratung und Vertretung:
➔ Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
➔ Regelungen zum elterlichen Umgangs- und Sorgerecht
➔ Ehescheidung. Sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a..
➔ Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen. Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
➔ Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrages mit Erbvertrag, steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder
➔ Beratung bei Adoption
➔ Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt
Martin Rupp
Anwalt für Erb- und Familienrecht
Stefan Zipp
Anwalt für Erb- und Familienrecht
Schwerpunktthemen im Erb- und Familienrecht:
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu einigen Themen, die in der täglichen Beratungspraxis des Erb- und Familienrechts immer wieder eine besonders wichtige Rolle spielen.
Ehevertrag: Sinn, Inhalt und rechtliche Bedeutung
Inhalt eines Ehevertrags
• Vermögensaufteilung: Festlegung, wie das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird.
• Unterhaltsregelungen: Vereinbarungen über Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung, sowohl für den Ehepartner als auch gegebenenfalls für gemeinsame Kinder.
• Erbrechtliche Regelungen: Regelungen zur Erbfolge und zum Pflichtteilsrecht können ebenfalls Bestandteil eines Ehevertrags sein.
Rechtliche Bedeutung
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
• Wenn einer der Ehepartner über erhebliches Vermögen verfügt, das im Falle einer Scheidung geschützt werden soll.
• Wenn einer der Ehepartner bereits Kinder aus einer früheren Beziehung hat und sicherstellen möchte, dass diese angemessen versorgt werden.
• Wenn die Ehepartner unterschiedliche Vorstellungen über die finanzielle und rechtliche Gestaltung ihrer Beziehung haben.
Es ist ratsam, sich bei der Erstellung eines Ehevertrags rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass er den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien entspricht und rechtlich wirksam ist.
Testament: Rechtliche Grundlagen
• Eigenhändiges Testament: Wird eigenhändig vom Erblasser verfasst, unterschrieben und datiert.
• Öffentliches Testament: Wird von einem Notar aufgesetzt, in Anwesenheit von Zeugen unterzeichnet und vom Notar verwahrt.
• Gemeinschaftliches Testament: Wird von Ehegatten oder Lebenspartnern gemeinsam verfasst.
Gestaltungsmöglichkeiten
• Erbeinsetzung: Festlegung der Erben und ihrer Erbanteile.
• Vermächtnis: Vermachung von bestimmten Vermögensgegenständen oder Geldbeträgen.
• Testamentsvollstreckung: Ernennung eines Testamentsvollstreckers zur Überwachung der Umsetzung des Testaments.
• Pflichtteilsentzug: Unter bestimmten Umständen ist es möglich, nahe Verwandte von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen.
Es ist ratsam, ein Testament klar und eindeutig zu formulieren und regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass es Ihren aktuellen Wünschen entspricht. Bei komplexen rechtlichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren.
Ablauf einer Scheidung
1. Trennungszeit: Vor Einreichung des Scheidungsantrags müssen die Ehepartner eine gesetzlich vorgeschriebene Trennungszeit einhalten, die in der Regel ein Jahr beträgt.
2. Scheidungsantrag: Ein Ehepartner reicht einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
3. Scheidungsverfahren: Das Gericht prüft den Scheidungsantrag und führt ein Scheidungsverfahren durch, in dem über alle damit verbundenen Angelegenheiten wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung entschieden wird.
4. Scheidungsurteil: Nach Abschluss des Verfahrens erlässt das Gericht ein Scheidungsurteil, das die Ehe offiziell auflöst.
Rechtliche Aspekte
• Unterhalt: Regelungen zum Ehegattenunterhalt und gegebenenfalls zum Kindesunterhalt müssen getroffen werden.
• Sorgerecht: Die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder muss geklärt werden, entweder durch gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht eines Elternteils.
• Vermögensaufteilung: Das während der Ehe erworbene Vermögen muss fair aufgeteilt werden, einschließlich Immobilien, finanziellen Anlagen und gemeinsamem Eigentum.
• Versorgungsausgleich: Gegebenenfalls wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, um Rentenanwartschaften aus der Ehezeit auszugleichen.
Es ist ratsam, während des Scheidungsprozesses rechtliche Unterstützung von einem Fachanwalt für Familienrecht zu suchen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und eine faire Lösung zu erreichen.
Sorgerecht: Rechte und Pflichten der Eltern
• Personensorge: Die elterliche Sorge beinhaltet Entscheidungen über die Gesundheit, die Erziehung, den Aufenthalt und die religiöse Erziehung des Kindes.
• Vermögenssorge: Die elterliche Vermögenssorge umfasst Entscheidungen über das Vermögen des Kindes und die Verwaltung von Geldern oder Vermögenswerten in seinem Namen.
Gemeinsames Sorgerecht
Alleiniges Sorgerecht
Sorgerechtsstreitigkeiten
Es ist wichtig zu beachten, dass das Sorgerecht immer im Hinblick auf das Wohl des Kindes ausgeübt werden sollte, und dass beide Elternteile in der Regel das Recht haben, eine bedeutende Rolle im Leben ihres Kindes zu spielen.
Adoption: Ablauf, Voraussetzungen und rechtliche Aspekte
1. Adoptionsantrag: Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Jugendamt oder Adoptionsvermittlungsstelle.
2. Adoptionsprüfung: Das Jugendamt führt eine Prüfung der Adoptiveltern durch, um deren Eignung zu beurteilen. Dazu gehören unter anderem persönliche Gespräche, Hausbesuche und die Überprüfung der finanziellen Situation.
3. Vermittlung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Vermittlung eines adoptierbaren Kindes durch das Jugendamt oder eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle.
4. Adoptionsbeschluss: Nach einer gewissen Zeit in der neuen Familie wird ein Adoptionsbeschluss durch das Familiengericht erlassen, der die Adoption rechtlich abschließt.
Voraussetzungen für Adoptiveltern
• Mindestalter: Adoptiveltern müssen in der Regel ein Mindestalter erreicht haben, um als Eltern geeignet zu sein.
• Eignung: Die Eignung der Adoptiveltern wird anhand verschiedener Kriterien wie Gesundheit, Stabilität und Erziehungsfähigkeit geprüft.
• Einkommensverhältnisse: Ein ausreichendes Einkommen ist oft eine Voraussetzung, um die Bedürfnisse des Kindes angemessen zu versorgen.
Rechtliche Aspekte
Es ist wichtig, sich vor einer Adoption umfassend über die rechtlichen, emotionalen und praktischen Aspekte zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Unterhalt: Rechte und Pflichten bei Trennung und Scheidung
• Ehegattenunterhalt: Nach der Trennung oder Scheidung kann ein Ehepartner verpflichtet sein, dem anderen Unterhalt zu zahlen, wenn dieser finanziell bedürftig ist und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
• Kindesunterhalt: Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Der Kindesunterhalt dient dazu, den Lebensbedarf des Kindes zu decken und umfasst unter anderem Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Bildung und Freizeitaktivitäten.
Berechnung des Unterhalts
• Einkommen: Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie des Unterhaltsberechtigten ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Unterhalts.
• Bedarf: Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten und wird anhand des Lebensstandards und der Bedürfnisse vor der Trennung oder Scheidung festgelegt.
• Lebensverhältnisse: Auch die Lebensverhältnisse beider Parteien vor der Trennung oder Scheidung werden berücksichtigt.
Änderungen des Unterhalts
Es ist ratsam, sich bei Fragen zum Unterhalt rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und faire Lösungen zu finden.
Das sagen unsere Mandanten:
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Benjamin Schäfer
"Herr Cofala hat sich mit sehr positivem Ausgang um meinen (Arbeitsrecht-) Fall gekümmert.
Vielen Dank! Wenn es nicht einen Rechtsstreit voraussetzen würde, würde ich an dieser Stelle “gerne wieder“ schreiben."
Heike W.
"Herr Meyer hat mich super beraten und mir unheimlich geholfen. Sehr freundlich und professionell, menschlich noch dazu toll!!"
Alice Stapp
"Ich möchte mich auch noch einmal auf diesem Wege recht herzlich für die kompetente Beratung bedanken. Ich habe mich sowohl fachlich als auch menschlich sehr gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt! Vielen Dank Herr Zipp!"
Anna Assavolyuk
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