Ein "schlichtes" Grab - so hat es Papst Franziskus in seinem Testament verfügt. Aber was sind eigentlich die formalen Voraussetzungen für so ein Testament?

Was muss ein Testament enthalten, um gültig zu sein? Der letzte Wille von Papst Franziskus gibt Anlass zum Vergleich.
22.4.2025
3
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Mit einem einzigen Wunsch hat Papst Franziskus in seinem Testament ein Zeichen gesetzt: Keine prunkvolle Grablege im Petersdom, sondern ein schlichtes Erdgrab in der Basilika Santa Maria Maggiore in Rom. Ein Wunsch, der emotional berührt – und juristisch spannend ist. Denn er wirft eine zentrale Frage auf: Welche Voraussetzungen muss ein Testament erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein? Und wie unterscheiden sich die Regelungen in Deutschland, Italien und dem Vatikanstaat?

Testament in Deutschland: Eigenhändig und eindeutig

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Formerfordernisse für ein Testament. Die häufigste Form ist das eigenhändige Testament nach § 2247 BGB. Es muss:

  • vollständig handschriftlich verfasst sein,
  • mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden,
  • idealerweise mit Ort und Datum versehen sein (nicht zwingend, aber ratsam),
  • eindeutig den letzten Willen zum Ausdruck bringen.

Alternativ gibt es das notarielle Testament (§ 2232 BGB), das bei einem Notar errichtet und öffentlich beurkundet wird. Diese Variante bietet Rechtssicherheit, ist aber mit Kosten verbunden.

Besonderheit: Ein deutsches Testament kann grundsätzlich in jeder Sprache verfasst sein – entscheidend ist, dass der Verfasser seinen Willen klar und ohne Zweifel kundtut.

Testament in Italien: Strenge Formvorschriften, mehrere Varianten

Italien unterscheidet zwischen mehreren Testamentstypen. Die drei wichtigsten sind:

  1. Eigenhändiges Testament (testamento olografo):
    • Muss vollständig handschriftlich und eigenhändig geschrieben sein,
    • mit Datum und Unterschrift am Ende versehen.
    • Wird meist privat verwahrt, kann aber beim Notar hinterlegt werden.
  2. Öffentliches Testament (testamento pubblico):
    • Wird von einem Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen aufgenommen,
    • Der Testierende diktiert seinen Willen, der Notar schreibt ihn nieder.
  3. Geheimes Testament (testamento segreto):
    • Schriftstück (maschinell oder handschriftlich), das versiegelt und beim Notar hinterlegt wird.
    • Der Inhalt bleibt geheim, bis das Testament eröffnet wird.

Achtung: In Italien bestehen strenge Formvorgaben. Schon kleine Formfehler – etwa eine fehlende Unterschrift oder ein unleserlicher Text – können zur Unwirksamkeit führen.

Testament im Vatikanstaat: Kanonisches Recht und Symbolkraft

Der Vatikanstaat ist ein eigener souveräner Staat mit einer kirchenrechtlich geprägten Rechtsordnung. Zwar existiert ein weltliches Rechtssystem (in Anlehnung an italienisches Recht), aber das kanonische Recht hat Vorrang – vor allem bei Testamenten von Geistlichen oder dem Papst selbst.

Das Testament von Papst Franziskus zeigt: Es genügt ein symbolischer, geistlicher Wille, wenn es um letzte Wünsche geht – etwa zur Beisetzung. Die Veröffentlichung durch den Vatikan ersetzt hier förmlich eine rechtsstaatliche Kontrolle. Auch weil der Papst als Staatsoberhaupt gilt und keiner weltlichen Erbfolge unterliegt.

Dennoch werden auch im Vatikan Testamente grundsätzlich nach weltlichem Recht behandelt, wenn sie etwa Vermögensverfügungen beinhalten. Dabei orientiert man sich an:

  • dem Codice Civile Italiens (analog zum italienischen Recht),
  • dem Kirchenrecht (CIC), das für Geistliche zusätzliche Vorgaben enthält, z. B. zur testamentarischen Verfügung über kirchliches Eigentum.

Internationale Testamente: Was gilt bei mehreren Staatsangehörigkeiten?

Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen – etwa deutschen Rentnern mit Zweitwohnsitz in Italien – ist Vorsicht geboten. Die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) regelt, welches Recht Anwendung findet. Grundregel: Es gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts, es sei denn, der Erblasser hat ausdrücklich das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt.

Ein deutsches Testament ist also in Italien grundsätzlich gültig, wenn es den deutschen Formvorschriften entspricht – und umgekehrt. Dennoch empfiehlt sich eine Testamentsform, die in beiden Ländern anerkannt wird, etwa ein notarielles Testament oder ein sogenanntes "Internationales Testament" nach dem Washingtoner Übereinkommen von 1973.

Form vor Inhalt

Papst Franziskus wollte mit seinem Testament Bescheidenheit zeigen – und hat damit gleichzeitig Fragen nach der Formwirksamkeit aufgeworfen. Ob schlicht oder komplex, ob in Deutschland, Italien oder im Vatikan: Ein Testament muss formgerecht errichtet sein, um seine volle Wirkung zu entfalten. Wer sichergehen möchte, sollte juristischen Rat einholen – vor allem bei internationalen Bezügen.

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