Wettbewerbsrecht in der digitalen Welt: Wie kleine Anbieter gegen Tech-Giganten bestehen können

Wie können sich kleine Unternehmen gegen marktbeherrschende Konzerne wie Google wehren? Der Fall des Browsers Vivaldi.
22.4.2025
3
Minuten Lesezeit

Die Dominanz großer Digitalkonzerne prägt zunehmend den globalen Wettbewerb – mit direkten Auswirkungen auf europäische Unternehmen. Ein aktuelles Beispiel liefert der Gründer des Internetbrowsers Vivaldi, Jon von Tetzchner: Mit einem datenschutzfreundlichen Ansatz tritt er gegen Marktführer wie Google Chrome an. Sein Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig ein wirksames Wettbewerbsrecht für kleine und mittelständische Anbieter ist – insbesondere in einer digitalisierten Welt, die von wenigen Akteuren dominiert wird.

Kleine Anbieter in der Defensive – das Beispiel Vivaldi

Der Browser „Vivaldi“ versteht sich als europäische Alternative zu Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox. Anders als diese Dienste verspricht Vivaldi größtmöglichen Datenschutz, keine versteckten Datensammlungen und maximale Individualisierung. Doch gegen Googles Marktmacht kommt der kleine Anbieter bislang kaum an: Chrome erreicht in Deutschland einen Marktanteil von rund 61 %, während Vivaldi mit 300.000 Nutzerinnen und Nutzern nur einen Bruchteil erreicht.

Ein Hauptproblem: Die marktbeherrschende Stellung von Google im Browsermarkt wird durch exklusive Vereinbarungen und technische Abhängigkeiten zementiert. Selbst Mozilla, Anbieter des populären Firefox-Browsers, wird von Google finanziell unterstützt – unter der Bedingung, dass Google als voreingestellte Suchmaschine fungiert. Diese Mechanismen erschweren echten Wettbewerb erheblich.

Was sagt das Wettbewerbsrecht?

Nach deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht (auch: Kartellrecht) ist Marktbeherrschung an sich nicht verboten – wohl aber deren Missbrauch. Die zentralen Vorschriften sind:

  • § 19 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) – Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen
  • Art. 102 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) – Verbot missbräuchlicher Ausnutzung durch marktbeherrschende Unternehmen

Ein Unternehmen gilt als marktbeherrschend, wenn es auf dem relevanten Markt ohne wesentliche Konkurrenz agieren kann und seinen Wettbewerbern überlegen ist. Google erfüllt diese Kriterien im Bereich der Webbrowser, aber auch bei Suchmaschinen und Onlinewerbung.

Ein Missbrauch kann z. B. vorliegen bei:

  • unlauteren Preisstrategien (z. B. Verdrängungspreise),
  • Diskriminierung kleinerer Anbieter,
  • der Koppelung von Diensten (z. B. Chrome mit Google-Konto),
  • technischer Bevorzugung eigener Angebote.

Schutz kleiner Anbieter: rechtliche Instrumente

Kleinere Unternehmen wie Vivaldi können sich gegen unlauteres Verhalten wehren – etwa durch:

  1. Beschwerden bei Wettbewerbsbehörden
    • Zuständig sind das Bundeskartellamt (national) und die EU-Kommission (europaweit).
    • Die EU hat bereits Verfahren gegen Google geführt, z. B. wegen Android-Voreinstellungen und Google Shopping.
  2. Zivilrechtliche Klagen
    • Möglich ist die Klage auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen Marktmissbrauchs (§§ 33 ff. GWB).
  3. Förderung durch die EU-Kommission
    • Mit der Verabschiedung des Digital Markets Act (DMA) 2023 will die EU gezielt sogenannte „Gatekeeper“ regulieren – also Unternehmen, die durch ihre Plattformmacht den Zugang zum Markt kontrollieren. Google, Apple, Meta & Co. sind klar adressiert.
  4. Förderung alternativer Strukturen
    • Partnerschaften wie die zwischen Vivaldi und Proton VPN zeigen, dass technische Allianzen kleinerer Anbieter helfen können, eigene Nutzer-Ökosysteme aufzubauen – unabhängig von Big Tech.

Fazit: Wettbewerbsrecht als Innovationsschutz

Der Fall Vivaldi macht deutlich: Der Schutz kleiner und unabhängiger Anbieter ist keine romantische Idee, sondern Voraussetzung für echte Wahlfreiheit und Innovationsvielfalt. Gerade in digitalen Märkten, in denen Netzwerkeffekte und Datenmacht zentrale Rollen spielen, muss das Wettbewerbsrecht aktiv genutzt und weiterentwickelt werden.

Für Unternehmer bedeutet das: Wer sich durch faire, innovative Produkte gegen Platzhirsche behaupten will, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Unterstützung durch spezialisierte Wettbewerbsrechtskanzleien kann dabei helfen, ungleiche Machtverhältnisse auszugleichen – im Sinne eines freien Marktes.

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