Rechtsanwältin spezialisiert auf alle Themen rund um den Pflegegrad


Die Grundvoraussetzungen für einen Anspruch auf Pflegeleistungen sind, dass Sie …

➔ gesetzlich oder privat pflegeversichert sind,…

➔ bei Ihrer Pflegeversicherung leistungsberechtigt sind…

➔ und einen anerkannten Pflegegrad haben.


Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben und Pflegeleistungen beantragen, veranlasst Ihre zuständige Pflegekasse eine Pflegebegutachtung und teilt Ihnen daraufhin einen Pflegegrad von 1 bis 5 zu oder lehnt Ihren Antrag ab. Grundsätzlich hat die Pflegekasse innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag zu entscheiden.

Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag ablehnt, müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Häufig lassen Pflegebedürftige und Angehörige diese Frist verstreichen, weil sie durch ihren stressigen Alltag neben Pflege und Beruf wenig Zeit und Kraft haben, sich dieser Aufgabe zu widmen.

Legen Sie daher möglichst schnell nach dem Zugang des Ablehnungsbescheids das nun nötige Verfahren vertrauensvoll in meine Hände und ich werde zunächst außergerichtlich für Sie ….

➔ formal Widerspruch gegen die Entscheidung einlegendie vollständige Pflegeakte herausverlangen

➔ prüfen, ob die dortigen Informationen mit Ihrem tatsächlichen Pflegebedarf übereinstimmen

➔ das zugrun deliegende MDK-Gutachten prüfenalle Fehler und Unstimmigkeiten gegenüber der Pflegekasse geltend machen und den Widerspruch für Sie begründen.

Diese Maßnahmen führe ich immer in enger Zusammenarbeit und Rücksprache mit Ihnen durch, wobei ich Sie bestmöglich entlaste.

Gerne können Sie sich auch bereits vor einer anstehenden Begutachtung durch den MDK an mich wenden und wir besprechen in einem gemeinsamen ersten Gespräch, was Sie erwartet, wie Sie sich gut vorbereiten können und worauf Sie achten sollten.

Fachanwältin für Medizinrecht

Schwerpunktthemen im Bereich der Beantragung eines Pflegegrads:

Hier finden Sie weiterführende Informationen inkl. einzelner Tipps zu einigen in der täglichen Beratungspraxis im Bereich der Beantragung des Pflegegrads aufkommenden Fragen und Themen:

Pflegegutachtung (MDK) und Tipps für dessen Durchführung und Ablauf

Mit einem Pflegegutachten wird festgestellt, ob eine Person nach der Definition in Paragraf 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI pflegebedürftig ist und welchen Pflegegrad die Person nach Paragraf 15 SGB XI erhalten sollte. Hierfür beauftragt die Pflegekasse oft einen Pflegegutachter, der die pflegebedürftige Person im Normalfall in deren häuslichem Haushalt besucht. Bei einer gesetzlich versicherten Person geht dieser Auftrag an den MDK (Medizinscher Dienst der Krankenkassen).

Die Pflegebegutachtung folgt keinem konkreten Fragebogen, der streng durchgearbeitet werden muss. Allerdings muss der Pflegegutachter sich zu festgelegten Kriterien einen Eindruck verschaffen. Die Themen für das Pflegegutachten sind im „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ festgelegt.


TIPPS:  

1.
Zunächst sollte neben der pflegebedürftigen Person noch mindestens einen Pflegeperson anwesend sein, welche genau weiß, bei welchen Themen und alltäglichen Aufgaben wie viel Unterstützung geleistet werden muss. Oft versucht die pflegebedürftige Person sich bei solchen Terminen von ihrer besten Seite zu zeigen und zugleich so manches körperliche Leiden oder Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten zu verharmlosen. Dies ist aber bei der Feststellung, ob ein Pflegegrad vorliegt und in welcher Höhe nicht förderlich.

2.
Ebenso ist es sehr förderlich für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen ein Pflegetagebuch zu führen und dort den tatsächlichen Pflegeaufwand festzuhalten. So können die einzelnen täglichen Maßnahmen und Aufgaben inkl. deren Länge, Intensität und Häufigkeit festgehalten werden. Dies können Sie dann zum einen als Gedächtnisstütze bei dem Begutachtungstermin, aber auch zum Nachweis innerhalb dieses Termins oder auch für den eventuell nötigen Wiederspruch nutzen.

3.
Legen Sie bereits vor dem Termin alle Ihnen vorliegenden, nötigen Dokumente mit Blick auf die Pflege bereit. Hierzu zählen:– Relevante Arzt- und Krankenhausberichte
– Namen und Adressen aller behandelnden Ärzte
Medikamentenplan
– Namen und Adressen der Pflegepersonen
– Auflistung der benötigten oder genutzten Hilfsmittel
– Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis

4. Bereiten Sie Fragen an den Gutachter vor, wenn Ihnen noch verschiedene Punkte unklar sind oder Sie generelle Fragen zur Pflege haben. Der Gutachter ist stets eine in der Pflege erfahrene Person, welche sich umfassend mit möglichen Pflegemaßnahmen, Ihnen ggf. zustehenden Pflegeleistungen oder Hilfsmitteln auskennt und Ihnen am Besten alle Ihre Fragen beantworten kann. Da der Gutachtertermin oft zeitlich sehr begrenzt ist und man selbst auch aufgeregt ist, ist es durchaus sinnvoll, alle Fragen vorab schriftlich festzuhalten, um sich an diesen zu orientieren.    

Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Anstelle der bisherigen Untersuchung körperlicher Defizite wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen nach einem Punktesystem festgestellt. Diese Bereiche sind:

1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Jedes der Themenfelder gliedert sich in Unterpunkte, bei denen der Gutachter feststellen muss, ob die betroffene Person dazu selbständig in der Lage oder auf Hilfe angewiesen ist. Teilweise geht es auch darum, ob eine Fähigkeit generell noch vorhanden ist.

Pflegegeld

Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen unterstützen muss, hat ab 1. Januar 2024 pro Kalenderjahr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zuhause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad. Im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde festgelegt, dass das Pflegegeld zum 01.01.2024 um 5 Prozent steigen soll.

Voraussetzungen sind:

Sie sind in Deutschland pflegeversichert
Sie haben mindestens Pflegegrad 2
Die häusliche Pflege ist in geeigneter Weise sichergestellt

Pflegeunterstützungsgeld

Pflegende Angehörige erhalten direkt das Pflegeunterstützungsgeld. Das ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer kurzzeitig geleisteten Pflege.

Widerspruch

Ich habe bereits über Jahre hinweg und auch während der Zeit des Lockdowns von Corona Patienten in ganz Deutschland und sogar aus dem Ausland (bei einer vermuteten Fehlbehandlung in Deutschland) vertreten. Ein Großteil der Kommunikation und auch der Korrespondenz mit Ihnen, den involvierten Ärzten, der Krankenkasse, der Rechtsschutzversicherung usw. erfolgt hauptsächlich über Telefon oder E-Mail. Ich bin hierbei stets bemüht, Sie über den aktuellen Sachstand und die vorgenommenen Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten. Auch erhalten Sie direkten Kontakt zu mir, so dass Sie sich jederzeit an mich wenden können. Für mich ist eine kontinuierliche, ehrliche und persönliche Kommunikation mit meinen Mandanten am wichtigsten.

Für die entsprechenden Gerichtstermine bin ich stets gerne durch ganz Deutschland für meine Mandanten angereist, wenn sie dies gewünscht haben. Aber hierüber und die ggf. anfallenden Kosten sowie Alternativen würden wir uns dann noch genauer unterhalten.

Sie können mich selbstverständlich auch gerne jederzeit in unseren Räumlichkeiten in Augsburg besuchen. Ich nehme mir sehr gerne Zeit für Sie.

Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

Wichtig zu wissen ist, dass sich Ihre Frist von 1 Monat ab Zugang des Bescheids für einen Wiederspruch verlängert auf  Jahr, wenn der Bescheid fehlerhaft keine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Eine solche Rechtsbehelfsbelehrung muss im Bescheid enthalten sein und Sie hierbei darauf hinweisen, dass gegen diesen Bescheid Wiederspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen können. Ist dies nicht enthalten, so liegt ein Fehler vor und Ihre Frist verlängert sich entsprechend.

Dauer Entscheidung über Widerspruch

Sollte Ihnen bereits ein Gutachten der Krankenkasse (MDK) vorliegen und dieses im Ergebnis einen Behandlungsfehler ablehnen, so sollten Sie sich dennoch an mich wenden und ich prüfe dieses Gutachten und sein Ergebnis gerne im Rahmen der kostenlosen Erstberatung für Sie auf Plausibilität und erläutere Ihnen Ihre weiteren Möglichkeiten.

Oft sind die Gutachten des MDK sehr kurz gefasst, berücksichtigen nicht alle rechtlichen Aspekte und lassen noch Fragen offen. Hier kann es nötig sein, ein weiteres Ergänzungsgutachten anzufragen. Hier stelle ich für Sie gegenüber der Krankenkasse und dem Gutachter noch einmal die Bedenken, die rechtliche Lage und offene Fragen dar.

Es ist durchaus sinnvoll, sich bereits vor dem Einholen des Gutachtens mit der Zusendung der entsprechenden Unterlagen durch die Krankenkasse an mich zu wenden. Denn in diesem Fall erstelle ich für Sie einen umfassenden Gutachtensauftrag an die Krankenkasse mit Sachverhaltsdarstellung und allen nötigen Fragestellungen. Zugleich überwache ich den zeitnahen Eingang des Gutachtens, prüfe dieses sogleich und hole ggf. ein Ergänzungsgutachten ein.

Wiederholungsgutachten

Wenn es nach der Entscheidung zu Ihrem Wiederspruch zu einem Wiederholungsgutachten kommt, so ist dieses unabhängig vom Erstgutachten zu sehen. Es werden nicht nur die im Wiederspruch genannten Punkte erneut untersucht, sondern die gesamte Pflegesituation erneut begutachtet. Der Gutachter wird jedoch in der Regel vor allem die im Wiederspruch genannten Punkte genauer versuchen aufzuklären. Mit Blick auf die nötige Vorbereitung auf diesen Termin sehen Sie bitte die Tipps unter Pflegegutachtung (MDK) und Tipps für dessen Durchführung und Ablauf.

Das sagen unsere Mandanten:

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"Ich habe zum Thema Resturlaub bei eigener Kündigung fragen gehabt und Herr Meyer hat mich in einem sehr lockeren, kostenlosen Telefonat top beraten. Wenn ich in meinem Fall einen Anwalt hinzu ziehen muss wird es Herr Meyer sein. Vielen Dank und liebe Grüße nach Augsburg"

Benjamin Schäfer

über anwalt.de

"Herr Cofala hat sich mit sehr positivem Ausgang um meinen (Arbeitsrecht-) Fall gekümmert.
Vielen Dank! Wenn es nicht einen Rechtsstreit voraussetzen würde, würde ich an dieser Stelle “gerne wieder“ schreiben."

Heike W.

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"Herr Meyer hat mich super beraten und mir unheimlich geholfen. Sehr freundlich und professionell, menschlich noch dazu toll!!"

Alice Stapp

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"Ich möchte mich auch noch einmal auf diesem Wege recht herzlich für die kompetente Beratung bedanken. Ich habe mich sowohl fachlich als auch menschlich sehr gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt! Vielen Dank Herr Zipp!"

Anna Assavolyuk

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