Schadensersatz für negative Bewertung? – Checkliste: Was Sie bei Bewertungen beachten sollten!

Kann man als Verbraucher Ärger für negative Bewertungen bekommen?
18.10.2023
3
Minuten Lesezeit

Was für Ärger man als Verbraucher bekommen kann, wenn man negative Bewertungen abgibt, erfährt derzeit einer unserer Mandanten auf extreme Weise:

Aufgrund negativer Bewertungen nach dem Kauf eines Insektenschutzgitters für 22,50 € über den Amazon Marketplace hat der Händler, die Fa. IvVT, unseren Mandanten nun auf ca. 70.000,- € Schadensersatz verklagt. Er meint, wegen der schlechten Bewertung und einer Beschwerde bei Amazon sei ihm sein Händlerkonto gesperrt worden. Dadurch sei ihm der weitere Verkauf über den Amazon Marketplace unmöglich geworden, was zu einem Gewinnausfall in Höhe der Klageforderung geführt habe.

Wie das Verfahren ausgeht, ist derzeit offen, am 25.06.2014 findet die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Augsburg statt.

Damit Sie Sich keinen Ärger einhandeln, wenn Sie unzufrieden mit Produkten oder Händlern sind, sollten Sie bei der Abgabe von Bewertungen folgende Regeln beachten:

Unterscheiden Sie zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenschilderung

Es ist grundsätzlich zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen zu unterscheiden. Während Meinungsäußerungen unter den Schutz der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit fallen und ihre persönliche Ansicht wiederspiegeln, geht es bei Tatsachenbehauptungen um die Darstellung eines nachprüfbaren Sachverhalts. Soweit Sie Tatsachen berichten, müssen Sie diese zutreffend darstellen. Im Streitfall kann es passieren, dass Sie Ihre Behauptungen sogar beweisen müssen.

Aber auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen, nämlich dann, wenn durch Meinungsäußerungen die Rechte anderer Menschen verletzt werden. Überschritten wird diese Grenze im Fall der sog. Schmähkritik, wenn es also vorwiegend darum geht einen anderen herabzuwürdigen und diesen verächtlich zu machen.

CHECKLISTE für die rechtssichere Bewertung:

So gehen Sie sicher, dass Ihnen kein Ärger wegen einer von Ihnen verfassten Bewertung droht:

  • Trennen Sie zwischen Sachverhaltsschilderung und Meinungsäußerung.
  • Stellen Sie kurz den Sachverhalt dar (Was ist passiert? Was funktioniert nicht? Welche Probleme treten auf?).
  • Versuchen Sie, den Sachverhalt möglichst genau und neutral zu schildern.
  • Abschließend können Sie Ihre Wertung zum Ausdruck bringen und das Verhalten des Geschäftspartners oder das Produkt bewerten. Machen Sie deutlich, dass es sich um Ihre Meinung handelt, indem Sie Formulierungen verwenden wie „Meiner Meinung nach…“, „Ich finde…“, Dabei können Sie bis zur Grenze der sog. Schmähkritik ihrer Meinung auch durch deutliche Formulierungen Ausdruck verleihen. Formulierungen, die nur den Zweck haben zu Beleidigen sind natürlich auch nicht als Meinungsäußerung zulässig.

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