Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf Feststellung, dass sie nicht verfassungswidrig sei, mit einem veröffentlichten Beschluss verworfen.

Für die begehrte Feststellung sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vor. Eine Rechtsschutzlücke ist damit auch insoweit nicht verbunden, als die NPD geltend macht, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Staatliche Stellen sind nicht gehindert, das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zur Debatte zu stellen. Ebenfalls verworfen hat das Bundesverfassungsgericht den Hilfsantrag der NPD auf Feststellung, dass der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit verletzten.

(BVerfG, Beschluss vom 20.02.13 – 2 BvE 11/12; Pressemitteilung des BVerfG vom 05.03.13)