Die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen Bildmarke für den „Oscar-Filmpreis“ für den Bereich Spielfilme verliert ihren rechtlichen Schutz hinsichtlich der Bildmarke. Die Bildmarke war bis zuletzt zugunsten der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences eingetragen. Der restliche Schutz der bisher eingetragenen Marke bleibt aber erhalten.

Schriftliche Entscheidungsgründe des Landgerichts Berlin sind bisher noch nicht veröffentlicht worden.

Jedoch betonte das Landgericht Berlin in der mündlichen Verhandlung, dass sich für den Bereich der Spielfilme keine hinreichende rechtserhaltende Benutzung der Bildmarke feststellen lassen hat.

(LG Berlin, Urteil vom 24.07.12 – 16 O 512/11; Pressemitteilung des LG Berlin vom 24.07.12)