Für den von Aldi vertriebenen Schoko-Vanille-Pudding “Flecki“ ist kein europaweites Verkaufsverbot zu erlassen.

Im vorliegenden Fall versuchte Dr. Oekter ein europaweites Verkaufsverbot für den von den konkurrierenden Pudding “Flecki“ zu erreichen.

Das Landgericht Düsseldorf gab Dr. Oetker nicht Recht.

Die Gestaltung des Puddings “Flecki“ verletzt nach Ansicht des Gerichts keine Rechte aus dem für Dr. Oetker eingetragenen Geschmacksmuster für den Pudding „Paula“, da sich kein übereinstimmender Gesamteindruck ergibt.

Zudem verstößt Flecki auch nicht gegen Wettbewerbsrecht.

Zwar hat Dr. Oetker mit seiner kuhfellähnlichen Gestaltung des Puddings “Paula“ ein Produkt auf den Markt gebracht, das durch intensive Werbung sehr bekannt gemacht worden ist. Aber selbst wenn eine Nachahmung von „Paula“ durch „Flecki“ zu bejahen ist, ist dies insgesamt immer noch nicht unlauter und damit unzulässig.

(LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.12, 14c O 302/11, Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 01.03.2012)