Gegen das Unternehmen Nintendo und seine Vertraghändler wurden Geldbußen wegen Wettbewerbsverstößen und abgestimmter Verhaltensweisen verhängt.

Die betroffenen Vereinbarungen zwischen den Unternehmen und Händlern enthielten hauptsächlich Einfuhrbeschränkungen in andere Länder um parallele Vertriebswege zu vermeiden.

Verschiedene betroffene Händler versuchten erfolglos gegen dieses Urteil vorzugehen, jedoch war die Nichtigkeitsklage gegen die beanstandete Entscheidung nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ohne Rechtsfehler.

(EuGH, Pressemitteilung vom 10.02.11)