Ein Affiliate haftet nicht für die Rechtsverletzungen, die sein Merchant begeht.

Im vorliegenden Fall hatte der Affiliate wie im Partnerprogramm-Bereich üblich die Informationen seines Merchants auf seinen Seiten platziert. Durch diese Informationen sah sich ein Unternehmen in seinen Markenrechten verletzt und mahnte den Affiliate ab. Dieser brachte zu seiner Verteidigung vor, dass er nicht kontrollieren kann, was im einzelnen auf seiner Webseite erscheint.

Das Landgericht Düsseldorf gab dem Beklagten Recht.

Selbst wenn der Affiliate die Informationen in seine eigene Webseite einbindet, handelt es sich trotzdem um fremde Inhalte, für die er frühestens ab Kenntnis haftet. Ein sich Zueigenmachen scheidet auch aus, weil für den Nutzer ersichtlich ist, dass es sich um Texte des Merchants handelt.

(LG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.12 – 2a 323/11)