Die Deutsche Post darf dem Telefonanbieter 1&1 nicht den Zugang zur Postident-Dienstleistung vorenthalten, da sie in diesem Marktbereich eine beherrschende Stellung einnimmt.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt war der Kläger das Telekommunikationsunternehmen 1&1, Beklagter war die Deutsche Post. Streitgegenstand war der von der Deutschen Post angebotene Postident-Dienst, der Personen, die zum Beispiel eine Kreditkarte bestellen, eindeutig identifizieren kann. 1&1 nutzte diesen Dienst, um eigene DE-Mail-Dienstleistungen anzubieten. Diesen Vertrag kündigte jedoch die Deutsche Post. Diese Kündigung sah 1&1 als unrechtmäßig ein, da die Deutsche Post ihre monopolartige Stellung ausnutzt und versucht Mitbewerber aus dem Marktsegment zu verdrängen.

Das Landgericht Köln gab dem Kläger Recht.

Nach Meinung des Gerichts nutzt die Deutsche Post tatsächlich ihre marktbeherrschende Stellung in unzulässiger Weise aus. Durch die Kündigung des Vertrags verringert die Deutsche Post rapide die Wettbewerbschancen der Mitbewerber und behindert das Telekommunikationsunternehmen 1&1 unmittelbar beim Anbieten eigener DE-Mail-Dienste.

(LG Köln, Urteil vom 31.03.11 – 88 O 49/10)