Pressemitteilung zum „Fliegengitterfall“

Im sog. Fliegengitterfall (Allrutz ./. Simmet wg. Unterlassung und Schadensersatz, gerichtliches AZ: 21 O 4589/13) fand am 25.06.2014 vor dem Landgericht Augsburg die mündliche Verhandlung statt.

Ein konkretes Ergebnis gibt es noch nicht. Das Gericht hat vor allem dem Kläger verschiedene rechtliche Hinweise erteilt, u.a. zu Fragen der Beweislast und der Formulierung des Unterlassungsantrags.  Insbesondere ist das Gericht wohl der Auffassung, der Kläger müsse beweisen, dass die vom Beklagten in den Bewertungen abgegebenen Äußerungen falsch sind.

Der Kläger hat ein Vergleichsangebot gemacht und gefordert, der Beklagte solle sich verpflichten, die Aussagen in der Amazon-Bewertung zu unterlassen und Schadensersatz in Höhe von 30.000,- € zu bezahlen. Dieses Vergleichsangebot hat der Beklagte abgelehnt.  Der Beklagte war lediglich bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, jedoch ohne Vertragsstrafeverpflichtung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Da beide Parteien in der heutigen Verhandlung noch Schriftsätze übergeben haben, hat das Gericht nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.07.2014 gegeben. Bis dahin kann zu den heute übergebenen Schriftsätzen nochmals vorgetragen werden.

Am 30.07.2014 um 13.30 Uhr wird eine Entscheidung des Gerichts verkündet. Dabei kann es sich um ein Endurteil handeln. Es kann aber auch ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt werden.

Bewertung der Situation durch den Beklagten:

Nach unserer Einschätzung liegen die rechtlichen Probleme in dieser Sache vorwiegend auf Seiten des Klägers. Das Gericht hat nicht zu erkennen gegeben, dass es auf Seiten des Beklagten weiteren Sachvortrag für notwendig hält und auch sonst keine rechtlichen Hinweise erteilt. Eine eindeutig zu interpretierende Aussage hat das Gericht aber für keine der beiden Parteien getroffen, so dass letztlich die Entscheidung am 30.07.2014 abgewartet werden muss.

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Alexander Meyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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