Die Veröffentlichung der Fotografien von Manfred Tischer im Rahmen einer Ausstellung im Museum Schloss Moyland bedarf der Genehmigung der betroffenen Person.

Im zugrundeliegenden Fall versuchte die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst der „Stiftung Museum Schloss Moyland“ verbieten zu lassen, Fotografien von Manfred Tischer in einer Ausstellung zu präsentieren.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst Recht.

Die Fotoserie ist nicht als freie Bearbeitung der Aktionskunst, sondern als Umgestaltung einzustufen, für die eine Genehmigung von der betroffenen Person erforderlich gewesen wäre.

(Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 30.12.11)