Wir gratulieren unserem Kollegen Adam Cofala, der ab heute den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen darf.

Das anwaltsbüro47 unterstreicht nun mit zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht  seine Kompetenz und Spezialisierung auf diesem Gebiet. Neben Rechtsanwalt Cofala ist auch Rechtsanwalt Alexander Meyer seit 2008 als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.

Wir werden den Fachbereich Arbeitsrecht in weiter ausbauen und auch künftig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen arbeitsrechtlichen Themen im ganzen Bundesgebiet beraten und vertreten.