Nach der Vorlageentscheidung des EuGH vom 19.12.2013 muss nun der Bundesgerichtshof über das Schicksal tausender Lebensversicherungen entscheiden. Es geht um die Frage, ob die Ausübung des Widerrufsrechts bei Lebensversicherungen auch lange nach Abschluss des Vertrages wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch möglich ist. Dann wäre die Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich, für viele Versicherte eine wesentlich bessere Alternative als die Kündigung zum Rückkaufswert – oft auch besser als die Fortführung des Vertrages. Am 07. Mai 2014 findet die Verhandlung  vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe statt (AZ: IV ZR 76/11). Wir werden direkt im Anschluss an die Verhandlung über deren Ergebnisse berichten.