Seit 2014 steht aufgrund einer Entscheidung des EuGH fest: gegen mit fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen versehene Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, können Versicherungsnehmer auch heute noch widersprechen.

Um eine Welle von Widersprüchen zu vermeiden, verschickt nun die Nürnberger Versicherung an ihre Versicherungsnehmer nachträglich ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrungen, welche erneut ab Zustellung dieses Schreibens eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen einräumen.

Raparatur fehlerhafter Widerrufsbelehrungen – geht das überhaupt?

Der Haken ist: Diese nachträglichen Belehrungen werden in Zeitpunkten zugestellt, in denen der Versicherungsnehmer möglichst keine Zeit hat, sich mit einem etwaigen Widerspruch auseinanderzusetzen. Beliebt ist beispielsweise die Zeit kurz vor/nach Weihnachten oder kurz vor den Sommerferien. Allzu verbraucherfreundlich ist dieses Vorgehen also nicht!

Verbraucherzentrale Hamburg hält dieses Vorgehen für unzulässig

Diese Meinung vertritt auch die Verbraucherzentrale Hamburg. Ihrer Ansicht nach kann eine nachträglich ordnungsgemäß erteilte Widerspruchsbelehrung die ursprünglich fehlerhafte nicht heilen. Dies ergebe sich bereits aus dem Gesetzestext § 5 a VVG a.F., wonach der Versicherer den Versicherungsnehmer.

Diese Einschätzung teilen auch die Rechtsanwälte Alexander Meyer und Adam Cofala vom anwaltsbüro47, die eine Vielzahl von Mandanten mit Lebensversicherungsverträgen der Nürnberger Versicherung mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen vertreten. Darunter auch viele, die ein „Reparaturschreiben“ erhalten haben, mit dem eine neu Widerspruchsblehrung erteilt worden ist.

Wenn auch Sie ein solches Schreiben erhalten, zögern Sie nicht und lassen Sie sich beraten.