Problemfall: Nachträgliche Korrektur fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen

Seit 2014 steht aufgrund einer Entscheidung des EuGH fest: gegen mit fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen versehene Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, können Versicherungsnehmer auch heute noch widersprechen. Um eine Welle von Widersprüchen zu vermeiden, verschickt nun die Nürnberger Versicherung an ihre Versicherungsnehmer nachträglich ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrungen, welche erneut ab Zustellung dieses Schreibens eine Widerspruchsfrist von [...]