Hotel Mama haftet nicht als Störer

Und wieder ein Rückschlag für die Abmahnindustrie: Stellen die Eltern ihrem noch zu Hause lebenden volljährigen Kind einen Internetanschluss zur Verfügung, dann haften sie nicht für Rechtsverletzungen (z.B. illegale Downloades über P2P-Börsen), die über diesen Anschluss vom Nachwuchs begangen werden. So sieht das jedenfalls letztinstanzlich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 8. Januar 2014 ( I [...]