Umgangskosten in der Zwangsvollstreckung

Umgangskosten sind im Fall der Vollstreckung von Kindesunterhalt für die Bemessung des pfändungsfreien Betrags nach § 850 d ZPO nicht berücksichtigungsfähig. Dies gilt erst recht bei bereits vom Familiengericht vorgenommener Mangelfallberechnung. Vielmehr wird der Unterhaltsschuldner - soweit seine Einkünfte für die Durchführung des Umgangs mit  dem  Kinde nicht ausreichen auf seinen sozialhilferechtlichen Anspruch verwiesen, welchem  [...]