Geheimhaltungspflicht für Betriebsrat bei geplantem Personalabbau nur in Ausnahmefällen

In diesem Fall plante der Arbeitgeber, ein Unternehmen mit ca. 1000 Mitarbeitern, einen betriebsbedingten Personalabbau im Umfang von über 200 Mitarbeitern. Der darüber in Kenntnis gesetzte Betriebsrat wurde angewiesen, keine Informationen über den Personalabbau an die Arbeitnehmer weiterzuleiten, mit der Begründung, bei der Information handle es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis i.S.v. § 79 [...]