Gepixeltes Foto darf ohne Einwilligung veröffentlicht werden

Ein Foto in gepixelter Form darf auch ohne Einwilligung des mutmaßlichen Täters veröffentlicht werden, wenn in der Presse darüber berichtet wird und der Prozess im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. Gerade durch die Verpixelung werden die Interessen des Täters berücksichtigt und das Interesse der Presse hinreichend miteinbezogen. […]