Begriff der „Relativen Person der Zeitgeschichte“

Bildveröffentlichungen durch die Presse unterstehen grundsätzlich der Einwilligung der abgebildeten Person. Die Ausnahmen orientieren sich maßgeblich am Begriff der „relativen Person der Zeitgeschichte“. Darunter fallen nicht nur Personen im historisch politischen Kontext. Dies ist ausgehend vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bestimmen und mittels einzelfallbezogener Abwägung auszufüllen. Die Pressefreiheit einerseits und das Persönlichkeitsrecht der fotografierten Person andererseits [...]

Go to Top